Höchtgeschwindigkeiten für PKW :
- 120 km/h auf der Autobahn
- 90 km/h auf Landstrassen und
- 50 km/h Innerorts
Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Eine reflektierende Sicherheitsweste ist seit Juli 2004 Pflicht.
Des weiteren müssen ein zweites Warndreieck und Ersatzglühbirnen mitgeführt werden.
Die Benutzung von Handys während der Fahrt ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
Es gilt Gurtpflicht - auch auf der Rückbank. Bei Missachtung drohen hohe Bussgelder.
Auf Mallorca wird schnell gefahren und oft riskant überholt.
Vor engen Kurven und auch sonst, ist es nicht ungewöhnlich, zu Hupen.
Neue Strafregelungen
In der Vergangenheit wurde viel über die neuen Strafregelungen gesprochen und geschrieben. Mit der neuen Verordnung sollte nun auch wirklich jeder etwas vorsichtiger auf Mallorcas Strassen unterwegs sein. Die Strafen haben es in sich, selbst wenn einer nicht Verursacher des Unfalls ist, jedoch alkoholisiert oder unter Drogen fährt.
Hier ein Auszug der wohl bald eingesetzten Strafmasse:
- Schneller als 60 km/h Innerorts bzw. 80 km/h Ausserorts und Fahren mit Blutalkohol von mehr als 1,2 g/l: Gefängnis von 3-6 Monaten oder 360 bis 144.000 Euro Strafe sowie gemeinnützige Arbeit zw. 31 und 90 Tagen. Einzug des Führerscheins 1-4 Jahre
- Waghalsige Fahrweise und somit das Leben Anderer in Gefahr bringen: Gefängnis von 6 Monaten bis zu 2 Jahren sowie Führerscheinentzug von 1 bis zu 6 Jahren
- Waghalsiges Fahren und somit eindeutig zeigen, dass das Leben Anderer nicht bedeutend ist: Gefängnis 2-5 Jahre und Strafe von 720 bis zu 288.000 Euro. Führerscheinentzug zw. 6 und 10 Jahren
- Verweigerung des Alkohol- oder Drogentests: Gefängnis zw. 6 Montaten und 1 Jahre sowie für 1-4 Jahren Führerscheinentzug
- Fahren ohne Führerschein oder ohne Punkte (in Spanien werden die Punkte abgezogen): 3-6 Monate Gefängnis oder Strafe von 720 bis zu 288.000 Euro sowie gemeinnützige Arbeit für 31 - 90 Tage
- Absperrungen und Beschilderungen nicht beachten: Gefängnis 6 Monate bis zu 2 Jahren oder 720 bis zu 288.000 Euro Strafe sowie gemeinnützige Arbeit zw. 10 und 40 Tagen



